Allgemeine Gültigkeit von Gutscheinen
Auch wenn auf einem Gutschein keine Gültigkeit vermerkt ist, kann der Gutschein nicht unbegrenzt lange eingelöst werden.
Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Händler weder den Gutschein einlösen, noch den darauf vermerkten Geldwert erstatten. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Beispiel: Ein Gutschein der am 10.08.2017 erworben wurde ist bis zum 31.12.2020 gültig.
Du kannst selbst entscheiden, ob Du abgelaufene Gutscheine trotzdem akzeptierst. Der Gutscheincheck blendet bei einem abgelaufenen Gutschein nur eine Warnung ein und der Gutschein kann trotzdem eingelöst werden.
Tickets und Veranstaltungen
Manchmal ergibt sich die Gültigkeit aus der Art der Leistung. Die Gültigkeit z.B. bei Tickets oder Gutscheinen für Veranstaltungen, endet natürlich mit dem jeweiligen Termin der Leistung.
Dieser Termin muss dann auf dem Gutschein vermerkt sein.
Begrenzte Angebote
Du hast ein Angebot das z.B. nur für wenige Monate oder nur im Sommer oder Winter verfügbar ist?
Vermerke diese Information bitte im Beschreibungstext des Gutscheins. Diese Information muss für den Käufer und den Beschenkten ersichtlich und gut lesbar sein.